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Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar

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01.10.2023

Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche statt. Das Motto: Stillen und Beruf – kenne deine Rechte. Viele Mütter halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite.

Junge Mutter stillt ihr Baby zu Hause

Im Rahmen der diesjährigen Weltstillwoche will das Netzwerk Gesund ins Leben Mütter informieren und in ihrem Stillwunsch bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgeberhat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Weltstillwoche macht auch auf die Vorteile des Stillens aufmerksam

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ-2-Diabetes und ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod. Außerdem erkranken gestillte Kinder seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt wurden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgeber sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.

Weiterführende Informationen

Stillen und Beruf | Gesund ins Leben
Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren? | Gesund ins Leben

Quelle: Netzwerks Gesund ins Leben. Bonn, 20. September 2023

Autor/Autoren: äin-red

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