Begleitpersonen
Aufgrund der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, gilt in unserem MVZ ab sofort 3G für Begleitpersonen. Dies bedeutet, dass Covid-19-geimpften Begleitpersonen keinen Covid Testnachweis mehr benötigen. Nicht gegen Covid-19 geimpfte Begleitpersonen müssen einen tagesaktuellen Testnachweis mit einer Bescheinigung (z.B. Testzentrum oder Apotheke) vorlegen.
FFP2-Maske erforderlich
Diese ist während des gesamten Besuchs zu tragen.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Aufgrund der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, gilt in unserem MVZ ab sofort 3G für Begleitpersonen. Dies bedeutet, dass Covid-19-geimpften Begleitpersonen keinen Covid Testnachweis mehr benötigen. Nicht gegen Covid-19 geimpfte Begleitpersonen müssen einen tagesaktuellen Testnachweis mit einer Bescheinigung (z.B. Testzentrum oder Apotheke) vorlegen.
Darüber hinaus gilt im gesamten MVZ weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Beachtung – vielen Dank.
Ihr Team des MVZ Frauenärzte am Bürgerpark