Bestens aufgehoben
Mit dem Angebot unserer Gemeinschaftspraxis richten wir uns an alle Patientinnen, die auf sich und Ihre Gesundheit achten und etwas für sich tun möchten – vom Mädchen bis zur reifen Frau, von der Schülerin bis zur Großmama.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) natürlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zudem dürfen sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Wünschenswerte und sinnvolle medizinische Leistungen bieten wir Ihnen darüber hinaus an, die aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Leistungen können wir Ihnen auf Wunsch anbieten. Sie können und dürfen nicht über die Versicherungskarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, wir dürfen diese Leistungen nicht zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft erbringen. Deshalb müssen wir Ihnen diese Leistungen als Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Zusatzleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen – oft auch IGeL genannt), sind Leistungen, die
- vom Patienten nachgefragt und gewünscht werden, aber nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind
- medizinisch vertretbar und ärztlich empfehlenswert sind
- nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden können, sondern von Patienten, die diese Leistung wünschen, privat bezahlt werden müssen.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung für die richtige Behandlung.
